Ferner hielt das Betreibungsamt fest, dass die monatlichen Krankenkassenprämien von CHF 226.60, die ungedeckten Kosten für Krankheit und Unfall (Franchise und Selbstbehalt) sowie die Fahrspesen im Zusammenhang mit der Ausübung des Verwaltungsratstätigkeit bei der Existenzminimumberechnung nur berücksichtigt werden könnten, wenn seit April 2023 Belege dafür vorgelegt würden. Die revidierte Existenzminimumberechnung sandte das Betreibungsamt am 19. September 2023 an den Beschwerdeführer.