kassenprämien, die ungedeckten Kosten für Krankheit und Unfall sowie die Fahrspesen im Zusammenhang mit der Ausübung des Verwaltungsratsmandats bei der G.________ AG könnten bei der Berechnung des Existenzminimums des Betriebenen nur berücksichtigt werden, wenn dieser die Kosten belege. Diesbezüglich sei die Berechnung des Existenzminimums aufzuheben und das Betreibungsamt anzuweisen, vom Betriebenen Belege für diese Kosten zu verlangen. Alsdann habe es das betreibungsrechtliche Existenzminimum unter Berücksichtigung der eingereichten Belege neu zu berechnen und die pfändbare Quote festzusetzen (Verfahren BA 2023 32).