Total Einkünfte CHF 2'465.40 abzüglich Existenzminimum CHF 2'235.00 Pfändbare Quote CHF 230.40 2. Gegen die am 30. Mai 2023 versandte Pfändungsurkunde erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 12. Juni 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs mit folgenden Anträgen: 1. Es sei das Existenzminimum des Betriebenen auf CHF 850.00 festzulegen und somit wie folgt zu berechnen: