8,5 x 28 : 365 : 100]). Die Arrestforderung inkl. aufgelaufenem Zins betrug zum Zeitpunkt des Arrestvollzugs somit CHF 3'275'960.08. Hinzu kommen die Arrestkosten für den Arrestbefehl von CHF 4'000.00 (act. 4/1) sowie die Kosten für den Arrestvollzug von CHF 606.80 (act. 4/9). Berechnet man davon (= CHF 3'280'566.88) 20 % ergibt dies CHF 656'113.38, mithin eine Gesamtforderung von CHF 3'936'680.26. Der vom Betreibungsamt festgesetzte Betrag von CHF 4'357'100.00 liegt knapp 33 % über dem Gesamtarrestbetrag. Bei dem von der Lehre postulierten Aufschlag von 20 % handelt es sich indes bloss um eine Richtlinie.