2. Eventualiter: Es sei der Arrest über die Bankbeziehung der Beschwerdeführerin bei der F.________ AG aufzuheben. 3. Es sei das Betreibungsamt Zug gerichtlich anzuweisen, die F.________ AG über den Dahinfall des Arrestbeschlags in Bezug auf die Guthaben bzw. Forderungen der Beschwerdeführerin gemäss Arrestsperranzeige Nr. 357 umgehend zu notifizieren. 4. Subeventualiter: Es sei die Sperrlimite der Arrestforderung um CHF 536'356.90 zu reduzieren und es seien die F.________ AG und die E.________ AG über die Teilaufhebung des Arrests umgehend zu notifizieren.