2.3 Es ist unbestritten, dass die zehntägige Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags am 13. Januar 2023 endete. Die Beschwerdeführerin führte in der Beschwerde aus, der Briefumschlag mit dem Rechtsvorschlag sei durch einen von ihr unabhängigen Dritten rechtzeitig am 13. Januar 2023 abends in einen Briefkasten der Schweizerischen Post in der Autobahnraststätte Würenlos eingeworfen worden. Der fragliche Briefkasten werde jeweils von Montag bis Freitag um 09.30 Uhr geleert (act. 1).