2. Mit Verfügung vom 19. Januar 2023 stellte das Betreibungsamt Zug fest, der in der obengenannten Betreibung am 16. Januar 2023 erhobene Rechtsvorschlag sei verspätet, nachdem die Rechtsvorschlagsfrist am 13. Januar 2023 abgelaufen sei (act. 5/4). 3. Gegen diese Verfügung reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Januar 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte folgende Anträge (act. 1):