Die aus dem Grundbuch ersichtlichen amtlichen Werte der Grundstücke belaufen sich auf CHF 107'080.00 (GB-Nr. ________) und CHF 991'530.00 (GB-Nr. ________; vgl. act. 1/5- 1/6). Im Konkursinventar wurden die Grundstücke auf CHF 5'000.00 (GB-Nr. ________) bzw. CHF 379'500.00 (GB-Nr. ________) geschätzt (vgl. act. 1/10). Die zwei Grundstücke sind der Planungszone gemäss Art. 27 RPG zugeteilt (vgl. act. 9 Rz 4, act. 9/26). Der effektive Wert hängt massgebend davon ab, ob die Grundstücke in der Bauzone verleiben oder in die Landwirtschaftszone umgezont werden. Wie es sich damit verhält, kann derzeit nicht abgeschätzt werden.