Demgemäss ist die Gemeinde A.________ – mit grundpfandgesicherten Forderungen von total CHF 13'543.23 – die einzige Pfandgläubigerin. Die anderen fünf Gläubiger (die Gerichtskasse des Obergerichts Zug, die Kantonale Steuerverwaltung Zug, der Kanton Jura, D.________ und die E.________ AG) – mit kollozierten Forderungen von insgesamt CHF 59'176.65 – wurden der dritten Klasse zugeordnet (act. 1/16-1/17).