3. Am 11. September 2023 stellte die Gläubigerin beim Betreibungsamt Ägerital gegen den Beschwerdeführer ein Betreibungsbegehren über CHF 4'373.15 nebst Zins zu 5 % seit 5. September 2023. Zur Begründung verwies sie auf ihren Brief an den Beschwerdeführer vom 5. September 2023, worin sie diesen aufgefordert hatte, sich an den Kosten für die zahnärztliche und psychotherapeutische Behandlung der Kinder sowie für weitere ausserordentliche Kosten im Umfang von CHF 4'373.15 zu beteiligen. Auf den am 15. September 2023 zugestellten Zahlungsbefehl Nr. E.______