Partnerschaft lebt und sich der Partner nicht an den Wohnkosten beteiligt (Dispositiv-Ziffern 2.4 und 2.5). Im Übrigen genehmigte das Gericht die von den Parteien am 13. September 2018 abgeschlossene Vereinbarung über die Scheidungsfolgen und stellte fest, dass die Parteien nach deren Vollzug ehe-, vorsorge- und güterrechtlich auseinandergesetzt sind (Dispo- sitiv-Ziffer 3).