_ mindestens bis zum erfüllten 18. Altersjahr und längstens bis zum ordentlichen Abschluss einer angemessenen Ausbildung je einen indexierten Barunterhalt von CHF 800.00 zuzüglich allfälliger Familienzulagen zu bezahlen. Ferner wurde er verpflichtet, mit Wirkung ab 1. September 2018 bis 31. August 2023 an den Unterhalt der Kinder einen indexierten Betreuungsunterhalt von CHF 200.00 pro Monat zu bezahlen, solange die Gläubigerin einen Partner hat, der sich an ihren Wohnkosten beteiligt, bzw. einen solchen von CHF 850.00, sofern die Gläubigerin nicht (mehr) in einer