1. Es sei die Verfügung des Konkursamtes Zug vom 31. August 2023 im Konkurs der E.________ AG in Liquidation (Verfahren Nr. ________) aufzuheben. 2. Das Konkursamt Zug sei anzuweisen, im Konkurs der E.________ AG in Liquidation (Verfahren Nr. ________) einen Kollokationsplan zu erstellen und es sei das Konkursamt Zug anzuweisen, bis nach der Auflage des Kollokationsplans den Gläubigern den Verzicht auf die Geltendmachung von Forderungen sowie die Abtretung von Forderungen im Sinne von Art. 260 SchKG nicht anzubieten.