260 SchKG beim Konkursamt schriftlich einzureichen. Das Konkursamt wies darauf hin, dass der Kollokationsplan noch nicht aufgelegen habe, weshalb die eingereichten Forderungen noch nicht rechtskräftig zugelassen seien. Die Abtretungsurkunden würden deshalb unter dem Vorbehalt ausgestellt, dass die angemeldete Forderung rechtskräftig (mindestens teilweise) zugelassen werde. 4. Dagegen reichte die A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführerin) mit Eingabe vom 11. September 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs ein und stellte folgendes Rechtsbegehren: