In den weiteren fünf Anträgen ging es um den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen, von Ansprüchen aus anfechtbaren Rechtsgeschäften sowie von Rückerstattungsund Schadenersatzansprüchen. Das Konkursamt forderte die Gläubiger auf, innert 20 Tagen seit Zustellung des Zirkularschreibens allfällige Begehren um Abtretung der erwähnten Rechtsansprüche bzw. Prozessführungsbefugnisse gemäss Art. 260 SchKG beim Konkursamt schriftlich einzureichen.