3. Mit Zirkularschreiben vom 31. August 2023 unterbreitete das Konkursamt den Gläubigern neun Anträge zur Beschlussfassung. Die ersten vier Anträge betrafen die Fortführung von Prozessen, welche im Zeitpunkt der Konkurseröffnung anhängig waren. In den weiteren fünf Anträgen ging es um den Verzicht auf die Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen, von Ansprüchen aus anfechtbaren Rechtsgeschäften sowie von Rückerstattungsund Schadenersatzansprüchen.