1. Mit Entscheid des Einzelrichters am Kantonsgericht Zug vom 12. August 2021 wurde die E.________ AG gemäss Art. 731b OR aufgelöst und ihre Liquidation nach den Vorschriften über den Konkurs angeordnet. 2. Am 10. Juni 2022 erfolgte der Schuldenruf. Das Konkursamt forderte die Gläubiger und alle, die Ansprüche auf die in seinem Besitz befindlichen Vermögensstücke haben, auf, ihre Forderungen oder Ansprüche samt Beweismitteln innert einem Monat, d.h. bis 10. Juli 2022, einzugeben.