4. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. Januar 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs. Sie beantragte im Wesentlichen, die Rückweisung des Fortsetzungsbegehrens sei aufzuheben und es sei die Fortsetzung der Betreibung Nr. E.________ des Betreibungsamtes Zug anzuordnen. 5. In der Vernehmlassung vom 6. Februar 2023 beantragte das Betreibungsamt die Abweisung der Beschwerde. Der Betreibungsschuldner, der zu einer freigestellten Vernehmlassung eingeladen worden war, liess sich nicht vernehmen. Seite 3/5 Erwägungen