___ am 24. August 2021 im Amtslokal des Betreibungsamtes entgegen. Gemäss Darstellung des Betreibungsamtes erhob der Betreibungsschuldner bezüglich der gesamten Forderung umgehend Rechtsvorschlag, was die zuständige Person des Betreibungsamtes mit Datum vom 24. August 2021 auf dem Zahlungsbefehl festhielt. Am 25. August 2021 ging beim Betreibungsamt das Schuldnerdoppel des Zahlungsbefehls ein. Darauf hatte der Betreibungsschuldner unterschriftlich die Einrede "Kein neues Vermögen" sowie die folgende Erklärung festgehalten: "Es ist für diese Summe bereits eine Restschuldbefreiung in C.________ erfolgt.