3. Die Mitteilung des Betreibungsamtes Zug an das Handelsregisteramt Zug betrifft handelsregisterrechtliche Fragen und kann im Rahmen der Beschwerde gemäss Art. 17 ff. SchKG nicht geprüft werden. Auf den Antrag, "die unzutreffende und daher unrechtmässige Mitteilung des Betreibungsamtes Zug an das Handelsregisteramt Zug über angebliche, in Realität nicht existente Missstände bezüglich [ihres] Domizils sei gegenüber dem Handelsregisteramt Zug zu widerrufen und für nichtig zu erklären", ist daher nicht einzutreten.