Folglich ist der Antrag auf Aufhebung der Konkursandrohung des Betreibungsamtes Zug vom 28. Juni 2023 abzuweisen. Aus dem gleichen Grund ist auch der Antrag auf Anweisung an das Betreibungsamt Zug, "den fristgerechten Zugang des Rechtsvorschlags gegen die betreffende Betreibung zu bestätigen oder nachträglich anzuerkennen", abzuweisen.