In der Replik erklärte sie, sie habe auf dem Zahlungsbefehl das Wort "Rechtsvorschlag" sowohl umkreist markiert als auch deutlich angekreuzt und mit Datum 26. Mai 2023 unterschriftlich und fristwahrend an das mit dem Amtshilfebegehren befasste Betreibungsamt Lugano zugestellt. Es könne ihr nicht angelastet werden, wenn der erhobene Rechtsvorschlag entweder beim Betreibungsamt Zug nicht aufzufinden sei oder das Betreibungsamt Lugano es versäumt habe, das Formular mit dem Rechtsvorschlag an das Betreibungsamt Zug zu retournieren, womöglich aufgrund von Sprachproblemen, nachdem das Amtshilfegesuch samt Zahlungsbefehl auf Deutsch abge-