2.2 Vorliegend ist auf dem Schuldnerdoppel das Zahlungsbefehls ein Rechtsvorschlag vermerkt (act. 1/2), auf dem Gläubigerdoppel (act. 3/3-4) und im Betreibungsprotokoll (act. 3/0) hingegen nicht. Das Betreibungsamt Zug führte in der Beschwerdeantwort aus, das Betreibungsamt Lugano habe mit Bericht vom 25. Mai 2023 das Gläubiger-Doppel des Zahlungsbefehls retourniert. Ein Rechtsvorschlag sei nicht erhoben worden. Die Beschwerdeführerin habe zu keiner Zeit einen Rechtsvorschlag dem Betreibungsamt zur Kenntnis gebracht, weder während der dafür vorgesehen Frist noch verspätet (act. 3 S. 2).