2. Das Betreibungsamt Zug sei anzuweisen, den fristgerechten Zugang des Rechtsvorschlags gegen die betreffende Betreibung zu bestätigen oder nachträglich anzuerkennen. 3. Nur rein ersatz- und hilfsweise werde dazu sinngemäss die Fristwiederherstellung mit Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt. 4. Die unzutreffende und daher unrechtmässige Mitteilung des Betreibungsamtes Zug an das Handelsregisteramt Zug über angebliche, in Realität nicht existente Missstände bezüglich unseres Domizils sei gegenüber dem Handelsregisteramt Zug zu widerrufen und für nichtig zu erklären.