2. Mit Eingabe vom 16. August 2023 an das Obergericht des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs beantragte die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin), es sei der erwähnte Zahlungsbefehl als nichtig bzw. ungültig zu erklären. Die Betreibung sei aufzuheben. Alle Kosten seien von vorneherein auf die Staatskasse zu nehmen (act. 1). 3. Auf die Einholung von Vernehmlassungen wurde verzichtet. Erwägungen