Am 13. April 2023 fragte das Betreibungsamt nach, wie der aktuelle Stand sei. Der zuständige Polizeibeamte erklärte, er habe mehrmals versucht, mit dem Beschwerdeführer, telefonisch wie auch am Wohnort, in Kontakt zu treten. Alle Versuche seien erfolglos geblieben. Bis zum 24. Mai 2023 versuchte die Zuger Polizei weiter, den Beschwerdeführer telefonisch zu erreichen und bei ihm am Wohnort vorstellig zu werden (act. 3/4-5; act. 3/20-21 im Verfahren BA 2023 45). Am tt.mm. 2023 erfolgte die Publikation der Konkursandrohung in der Betreibung Nr. F.________ und des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. D.________ (act. 3/6;