Auch in der vorliegenden Betreibung Nr. D.________ konnte der Zahlungsbefehl nicht zugestellt werden. Daraufhin ersuchte das Betreibungsamt am 5. Januar 2023 die Zuger Polizei um Zustellung des Zahlungsbefehls (act. 3/2). Aus dem Polizeibericht zuhanden des Betreibungsamtes vom 1. Juni 2023 geht hervor, dass der zuständige Polizeibeamte am 13. Dezember 2022 versuchte, den Beschwerdeführer telefonisch zu erreichen. Am gleichen Tag meldete sich der Beschwerdeführer und erklärte, er werde bis Ende März 2023 in Brasilien verweilen. Am 13. April 2023 fragte das Betreibungsamt nach, wie der aktuelle Stand sei.