3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen, inklusive Mehrwertsteuer, zu Lasten des Betreibungsamtes Zug. In verfahrensrechtlicher Hinsicht beantragte der Beschwerdeführer, der Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen und die Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Zug vorläufig einzustellen. 4. Mit Verfügung vom 17. August 2023 erkannte der Abteilungspräsident der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu (act. 2). 5. In der Beschwerdeantwort vom 22. August 2023 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3).