3. Mit Beschwerde vom 16. August 2023 gelangte der Beschwerdeführer an die II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs und stellte folgende Anträge (act. 1): 1. Die öffentliche Zustellung des Zahlungsbefehls in der Betreibung Nr. D.________ des Betreibungsamtes Zug vom tt.mm. 2023 sei als ungültig aufzuheben. 2. Eventualantrag: Dem Beschwerdeführer sei die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlags gegen den Zahlungsbefehl Nr. D.________ des Betreibungsamtes Zug vom 3. Januar 2023 wiederherzustellen.