Er sei nicht "A.________", sondern "A.________ [Name in Grossbuchstaben mit Komma zwischen Vor- und Nachname]" (act. 3/13). Am 7. Oktober 2022 versuchte der Amtsweibel – erfolglos – die Konkursandrohung vom 28. September 2022 dem Beschwerdeführer zuzustellen (act. 3/24). Daraufhin forderte das Betreibungsamt den Beschwerdeführer mit Schreiben vom 10. Oktober 2022 und erneut mit Schreiben vom 18. Oktober 2022 auf, die Konkursandrohung im Amtslokal des Betreibungsamtes abzuholen (act. 3/19). Schliesslich ersuchte das Betreibungsamt die Zuger Polizei mit Gesuch vom 26. Oktober 2022 um Zustellung der Konkursandrohung (act. 3/20).