1. In Gutheissung der Beschwerde wird die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 25. Juli 2023 in der Betreibung Nr. D.________ aufgehoben. Das Gesuch der Beschwerdeführerin wird gutgeheissen und das Betreibungsamt Zug angewiesen, die Betreibung Nr. D.________ Dritten nicht bekanntzugeben. 2. Es werden keine Kosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.