Vorliegend geht aus den Akten hervor, dass die Gläubigerin am 24. Juli 2023 beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die Beschwerdeführerin eine Forderungsklage über EUR 360'294.00 zuzüglich 9 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 6. März 2023 eingereicht hat (vgl. act. 3/5). Fraglich ist, ob es sich bei dieser Anerkennungsklage um ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags i.S.v. Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG handelt (vgl. sogleich E. 3.2).