1. Die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 25. Juli 2023 sei aufzuheben. 2. Das Betreibungsamt Zug sei anzuweisen, in Gutheissung des Gesuchs der Beschwerdeführerin um Nichtbekanntgabe einer Betreibung an Dritte die Betreibung Nr. D.________ Dritten per sofort nicht bekannt zu geben. 3. Eventualiter sei die Verfügung des Betreibungsamtes Zug vom 25. Juli 2023 aufzuheben und die Sache an das Betreibungsamt Zug zur erneuten Entscheidung im Sinne der Erwägungen zurückzuweisen. 4. In der Beschwerdeantwort vom 10. August 2023 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung der Beschwerde (act. 3).