Den entsprechenden Übermittlungsnachweis mitsamt der Klage legte sie ihrem Schreiben bei (act. 3/5). Mit Verfügung vom 25. Juli 2023 wies das Betreibungsamt Zug das Gesuch der Beschwerdeführerin um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte ab mit der Begründung, es sei in dieser Betreibung ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags eingeleitet worden (act. 3/6). 3. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 7. August 2023 Beschwerde bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs und stellte folgende Anträge (act. 1):