Der Gläubigerin wurde gleichentags der Eingang des Gesuchs angezeigt und eine Frist bis zum 24. Juli 2023 angesetzt, um mitzuteilen, ob sie bezüglich der genannten Betreibung ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags ("Rechtsöffnung" oder gerichtliche Klage) eingeleitet oder ob die Schuldnerin die Forderung vollständig bezahlt habe (act. 3/4). Mit Schreiben vom 24. Juli 2023 teilte die Gläubigerin mit, dass sie gleichentags beim Landgericht Frankfurt am Main eine Klage gegen die Beschwerdeführerin eingeleitet habe. Den entsprechenden Übermittlungsnachweis mitsamt der Klage legte sie ihrem Schreiben bei (act. 3/5).