2. Mit Eingabe vom 30. Juni 2023 reichte die Beschwerdeführerin beim Betreibungsamt Zug ein Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte ein (act. 3/3). Der Gläubigerin wurde gleichentags der Eingang des Gesuchs angezeigt und eine Frist bis zum 24. Juli 2023 angesetzt, um mitzuteilen, ob sie bezüglich der genannten Betreibung ein Verfahren zur Beseitigung des Rechtsvorschlags ("Rechtsöffnung" oder gerichtliche Klage) eingeleitet oder ob die Schuldnerin die Forderung vollständig bezahlt habe (act. 3/4).