4.2 Das Betreibungsamt Zug stellte in einem früheren Verfahren fest, dass die Beschwerdeführerin über keine eigenen Büroräumlichkeiten an der im Handelsregister eingetragenen Adresse verfügt. Es war auch kein administratives Leistungsangebot vorhanden. Mit Schreiben vom 19. September 2022 wies das Betreibungsamt Zug das Handelsregisteramt des Kantons Zug auf diesen Mangel hin (act. 3/5). Seither wurden im Handelsregister keine Anpassungen vorgenommen (act. 3/6). Das Betreibungsamt Zug wurde weder von der Beschwerdeführerin noch vom Handelsregisteramt über die Behebung des Mangels informiert.