Eine Praxisänderung des Bundesgerichts sei in mehreren, voneinander unabhängigen Verfahren verlangt worden. Das Bundesgericht habe (bis Mitte Juli 2023) noch nicht entschieden (vgl. act. 1 Rz 1). 1.1 Gemäss Art. 1 der Verordnung über die im Betreibungs- und Konkursverfahren zu verwendenden Formulare und Register sowie die Rechnungsführung (VFRR; SR 281.31) sind im Seite 3/7