1. Am 5. Juli 2023 stellte die Schweizerische Eidgenossenschaft, vertreten durch die Eidgenössische Steuerverwaltung, Hauptabteilung Ressourcen, Abteilung Inkasso, beim Betreibungsamt Zug ein Betreibungsbegehren gegen die A.________ AG für eine Forderung von CHF 4,2 Mio. zuzüglich 4 % Zins seit 1. Februar 2023. Als Grund der Forderung gab sie "Verrechnungssteuer auf Dividendenausschüttung gemäss Deklaration Formular 103 vom 14.03.2023" an (act. 3/0-1). Am 11. Juli 2023 liess das Betreibungsamt Zug den Zahlungsbefehl Nr. ________ rechtshilfeweise durch das Betreibungsamt Höfe an den einzigen Verwaltungsrat der A._