3.2.4 Ob D.________ mit Schreiben vom 24. April 2023 den Verzicht auf sämtliche allfälligen Forderungen gegenüber der Beschwerdeführerin erklärt hat, wie die Beschwerdeführerin behauptet (vgl. act. 1 Rz 6, act. 1/11) und was D.________ bestreitet (vgl. act. 5 ad Rz 6), muss hier nicht geprüft werden. Seite 6/7