Fest steht, dass D.________, Mitglied des Verwaltungsrates der Beschwerdeführerin mit Einzelunterschrift, F.________, Angestellter der G.________ GmbH, instruierte, die Post an ihn (D.________) weiterzuleiten. Mit E-Mail vom 9. Mai 2023 teilte Rechtsanwalt J.________, Rechtsvertreter der Beschwerdeführerin, D.________ mit, dass die Post inskünftig an die E- Mail-Adresse der Aktionärin weitergeleitet werden solle (vgl. act. 1/6). Weiter informierte Seite 5/7