5. Das Betreibungsamt Zug beantragte in der Beschwerdeantwort vom 4. August 2023 die Abweisung der Beschwerde (act. 4). 6. D.________ stellte in der freigestellten Vernehmlassung vom 21. August 2023 den Antrag, der "Rekurs" der Beschwerdeführerin sei vollumfänglich abzuweisen. Gebühren, Spesen und Parteientschädigungen sowie die Spesen des Versöhnungsverfahrens habe die Beschwerdeführerin zu übernehmen (act. 5). 7. Die Beschwerdeführerin replizierte mit Eingabe vom 31. August 2023 (act. 6). D.________ wiederum nahm mit Eingabe vom 14. September 2023 Stellung (act. 7). Seite 3/7 Erwägungen