3. Subeventualiter davon Vormerk zu nehmen, dass die Beschwerdeführerin mit Erhebung dieser Beschwerde in der Betreibung Nr. E.________, Betreibungsamt Zug, fristgemäss und rechtsgültig Rechtsvorschlag erhoben hat. 4. Subeventualiter sei der Beschwerdeführerin die Frist zur Erhebung des Rechtsvorschlages wiederherzustellen. 5. Der vorliegenden Beschwerde sei die aufschiebende Wirkung zu erteilen. 4. Mit Verfügung vom 31. Juli 2023 erkannte der Abteilungspräsident i.V. der Beschwerde aufschiebende Wirkung zu (act. 2).