1. Am 1. Juni 2023 stellte D.________ gegen die A.________ AG (nachfolgend: Beschwerdeführerin) beim Betreibungsamt Zug ein Betreibungsbegehren für eine Forderung von CHF 33'200.00 nebst 5 % Zins seit 1. Mai 2023 (act. 4/1). Den am 2. Juni 2023 in der Betreibung Nr. E.________ ausgestellten Zahlungsbefehl übergab das Betreibungsamt Zug am 5. Juni 2023 an F.________, Angestellter der Domizilhalterin (G.________ GmbH, act. 4/2). Die Beschwerdeführerin erhob innert Frist keinen Rechtsvorschlag.