Rechtsvorschlag zu erheben. Er setzte ihr dafür eine Frist von 10 Tagen seit Erhalt des Schreibens (act. 2). Mit Eingabe vom 24. Juli 2023 reichte die Gesuchstellerin eine Bestätigung von Dr.med. D.________ ein (act. 3). 3. In der Beschwerdeantwort vom 3. August 2023 beantragte das Betreibungsamt Zug die Abweisung des Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist (act. 6). Die Gläubigerin reichte keine Vernehmlassung ein.