2. Mit Eingabe vom 7. Juli 2023 (Posteingang: 12. Juli 2023) ersuchte die Gesuchstellerin bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs (sinngemäss) sowohl um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist als auch um Wiederherstellung der Frist zur Einreichung dieses Wiederherstellungsgesuchs. Zur Begründung hielt sie – zusammengefasst – fest, sie sei länger krank gewesen und habe daher nicht rechtzeitig Rechtsvorschlag erheben können. Als Beleg reichte sie drei Arztzeugnisse von Dr.med.