1. Am 31. Mai 2023 stellte das Betreibungsamt Zug A.________ (nachfolgend: Gesuchstellerin) auf entsprechendes Begehren der B.________ AG, vertreten durch die C.________ AG, ________, den Zahlungsbefehl in der Betreibung Nr. ________ über CHF 799.00 nebst Zins, Mahngebühren und Umtriebsspesen zu (act. 6/2). Dagegen erhob die Gesuchstellerin mit E- Mail vom 14. Juni 2023 Rechtsvorschlag (act. 6/3). Mit Verfügung vom 14. Juni 2023 wies das Betreibungsamt Zug den Rechtsvorschlag als verspätet zurück und wies die Gesuchstellerin auf die Möglichkeit eines Gesuchs um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist hin (act. 6/4).