Die Bescheinigungen der Ärzte, wonach B.________ nach der Operation bis zum 20. bzw. 30. Januar 2023 arbeitsunfähig war, genügt für diesen Nachweis nicht. Es wäre an der Gesuchstellerin gewesen darzulegen, weshalb B.________ nach dem ambulanten Eingriff vom 18. Januar 2023 nicht in der Lage war, am folgenden Tag innert Frist Rechtsvorschlag zu erheben oder eine Drittperson damit zu beauftragen. Es ist in diesem Zusammenhang darauf hinzuweisen, dass minimale Anforderungen für die Erhebung des Rechtsvorschlags bestehen, kann diese Erklärung doch ohne grossen Aufwand schriftlich, telefonisch oder per E-Mail erfolgen.