Am 25. Januar 2023 erhob die Gesuchstellerin Rechtsvorschlag. Das Betreibungsamt Baar teilte der Gesuchstellerin im Telefongespräch vom gleichen Tag mit, dass der Rechtsvorschlag verspätet sei, und wies sie auf die Möglichkeit hin, bei der Aufsichtsbehörde ein Gesuch um Wiederherstellung der Rechtsvorschlagsfrist zu stellen. 2. Mit Eingabe vom 27. Januar 2023 beantragte die Gesuchstellerin bei der II. Beschwerdeabteilung des Obergerichts des Kantons Zug als Aufsichtsbehörde über Schuldbetreibung und Konkurs, die Rechtsvorschlagsfrist sei ihr wiederherzustellen.