1. Auf das Betreibungsbegehren der C.________, Dublin (nachfolgend: Betreibungsgläubigerin), hin stellte das Betreibungsamt Baar am 15. Dezember 2022 in der Betreibung Nr. D.________ gegen die A.________ AG (nachfolgend: Gesuchstellerin) den Zahlungsbefehl für eine Forderung von CHF 199'661.64 nebst Zins zu 8 % seit 21. August 2022 aus. Der Zahlungsbefehl wurde der Gesuchstellerin am 9. Januar 2023 zugestellt. Am 25. Januar 2023 erhob die Gesuchstellerin Rechtsvorschlag.